Begutachtung - Fahrzeug Überprüfung §57a (Pickerl)
In Österreich wird jedes Jahr die §57a-Überprüfung „Pickerl“ genannt vom Gesetzgeber verlangt. Auf Ihrem Pickerl an der Windschutzscheibe oder Motorrad-/Anhängerrahmen können Sie ganz leicht selbst sehen, wann die nächste Überprüfung ansteht.
- PKW und LLKW bis 2800 kg HZG
- Moped und Motorräder
- Anhänger ungebremst bis 750 kg HZG
- Anhänger gebremst ein und zwei Achsen bis 3500 kg HZG
Wir überprüfen professionell auf Verkehrstauglichkeit und Verkehrssicherheit. Sollten wir Mängel entdecken, werden diese nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen von unseren Mitarbeitern sofort behoben.