Service und Wartung nach Herstellervorschrift

Auch Ihren Neuwagen können Sie während der 24-monatigen Gewährleistungsfrist und sogar im erweiterten Garantiezeitraum von bis zu sieben Jahren zum Service in unsere Mehrmarken-Werkstatt bringen.

Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber dem Fahrzeughändler und Hersteller bleiben erhalten.

Otti´s Werkstatt als qualifizierter Kfz-Meisterbetrieb arbeitet mit modernsten Diagnosegeräten und aktuellsten Daten ausschließlich nach Herstellervorgaben. Bei den Ersatzteilen halten wir uns streng an die Vorschriften und arbeiten mit Qualitäts-Anbietern zusammen welche auch direkt die Automobilindustrie beliefern. Unsere Arbeit wird gestützt von der Wettbewerbskommission der EU, die Ihnen als Autofahrer mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) 461/2010 die freie Werkstattwahl, auch bei Neufahrzeugen, zusichert. Unsere Kunden erhalten einen hervorragenden Service zu einem fairen Preis und sind dabei stets sicher unterwegs.

Auch Ihr NEUWAGEN muss sowieso mal wieder in die Werkstatt?
Kontaktieren Sie uns und sparen Sie bares Geld bei vollem Garantie-Erhalt.

Die EU-Kommission hat die Rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie abgesichert und ermöglicht Ihnen auch für Ihren Neuwagen die freie Werkstattwahl. Nutzen Sie diese Chance mit unserer Meisterwerkstatt.

Besuchen Sie uns

Otti´s Werkstatt
  A-4753 Taiskirchen, Lindet 7

   +43 (0)77 64 / 201 62

   office@ottis-werkstatt.at

 
Mo-Do: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00
Fr: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00

Wir sind eine „Auto Mobil Meisterwerkstatt“.

Automobil Logo web

 Schweighofer Transparent voitleitner